ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und Frau Diana Dexheimer, Inhaberin des Hanseatischen Goldankaufs, gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen Seitens des Verkäufers bleiben unwirksam, solange Frau Dexheimer nicht ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt.

 

Zusendung

Die Zusendung von Edelmetallen und anderen Wertgegenständen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Absenders. Jeder Zusendung muss das gesetzlich vorgeschriebene Begleitschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben beigefügt sein. Das Begleitschreiben kann direkt von der Internetseite www.hanseatischer-goldankauf.de heruntergeladen und ausgedruckt werden oder auch auf dem Postwege beantragt werden. Bei Abholung der Edelmetalle durch einen Kurier, wird das Edelmetallbegleitschreiben durch diesen an den Verkäufer zwecks Ausfüllung und Unterschrift überreicht. Die durch Zusendung oder persönlicher Übergabe vorgelegten Gegenstände werden von Frau Dexheimer nach bestem Wissen und Gewissen begutachtet.

 

Preisangebot

Bei Interesse an einem Ankauf unterbreitet Frau Dexheimer dem Verkäufer nach Begutachtung der zugesandten Stücke ein Preisangebot per E-Mail oder auf dem schriftlichen Wege. Grundlage dieses Angebots ist der von Frau Dexheimer unter Berücksichtigung der aktuellen Börsenkurse und Angebot und Nachfrage bestimmte Tagespreis am Tag des Zugangs der angebotenen Gegenstände in den Geschäftsräumen des Hanseatischen Goldankaufs im Schiffbeker Weg 315, 22043 Hamburg. Zugesendete Edelsteine jeglicher Art sind von einer Begutachtung ausgeschlossen und werden nicht bewertet. Es besteht grundsätzlich keine Ankaufsverpflichtung. Ist keine Angebotsabgabe möglich, wird der Gegenstand an die vom Verkäufer genannte Anschrift zurückgesandt.

 

Begutachtung

Damit Frau Dexheimer eine schnelle Bearbeitung der übersandten oder persönlich vorgelegten Gegenstände gewährleisten kann, gestattet der Verkäufer im Vorfeld die Begutachtung dieser Stücke. Soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Edelmetallwertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten, ist Frau Dexheimer nicht verpflichtet, sich zuvor mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen. Eine teilweise oder vollständige Zerstörung des Gegenstandes begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn dies zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist. Sollten sich unedle Metalle oder Fälschungen unter den zugesandten Gegenständen befinden, kann Frau Dexheimer  im Falle einer Rücksendung eine Gebühr in Höhe von bis zu 15,00 EUR (je nach Versicherungswert) vom Verkäufer verlangen. Darin enthalten sind das Verpackungsmaterial und die Rückführungskosten für einen versicherten Transport über einen Transportdienstleister. Dieser Betrag wird mit der Ankaufssumme der angekauften Materialien verrechnet. Sollte keine Verrechnung möglich sein, ist der Verkäufer verpflichtet, den Betrag für die Rückführung vorab zu überweisen.

 

Ankauf / Kaufpreiszahlung

Voraussetzung für das wirksame Zustandekommen des Kaufvertrages ist die Volljährigkeit  und die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit des Vertragspartners. Das Zustandekommen des Kaufvertrages erfolgt durch die Angebotsannahme des Verkäufers sowie einer von ihm unterschriebenen Erklärung (Begleitschreiben), aus der hervorgeht, dass alle Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind, dass es sich um sein uneingeschränktes Eigentum handelt, über das er volle Verfügungsberechtigung besitzt und die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen. Die Zahlung des Kaufpreises wird unverzüglich nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages an die in der Eigentumsbestätigung genannte Person durch Banküberweisung vorgenommen. Durch persönliches Vorlegen der zu verkaufenden Gegenstände ist  auch eine Barauszahlung möglich. Handelt der Verkäufer im unternehmerischen Sinne gemäß § 14 BGB, muss dies im Begleitschreiben angezeigt werden. Eine Nichtbeachtung kann Nichtigkeit des Kaufvertrages zur Folge haben. Nach der Angebotsannahme verpflichtet sich der gewerbliche Verkäufer Frau Dexheimer eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung zu stellen. Die Bezahlung der Rechnung wird unverzüglich nach Eingang vorgenommen.

 

Rücksendung

Bei der ordnungsgemäßen Rücksendung geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der zum Ankauf angebotenen Gegenstände auf den Inhaber über, sobald die Gegenstände an das jeweilige Versandunternehmen übergeben worden sind.

 

Datenschutz

Frau Dexheimer beachtet sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages verwendet und streng vertraulich behandelt. Frau Dexheimer gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Hiervon ausgenommen sind Dienstleistungspartner, die diese Daten zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung des Auftrages benötigen (zum Beispiel Deutsche Post oder Hermes). Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

Eigentumsübertragung

Das Eigentum der angekauften Gegenstände geht mit Zahlung des Kaufpreises auf Diana Dexheimer über.

 

Anwendbares Recht

 Es gilt das deutsche Recht.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Hamburg.

 

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